AGB
1. Vertragsabschluss
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.
​
2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
​
3.Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen des schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
2. Preise
Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. der deutschen Umsatzsteuer ( derzeit 19 %).
3. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Fahrzeuges - spätestens jedoch sieben Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige - und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
​
2. Die Zahlung kann nur in bar oder mit bestätigtem Scheck (inkl. unwiderruflicher Einlösegarantie) bei Übergabe des Fahrzeuges vorgenommen werden.
​
3. Anzahlungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung vom Käufer geleistet.
​
4. Bei Scheckzahlung gilt als Erfüllung die Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers.
​
5. Verzugszinsen werden mit 6 % über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer einen geringere Belastung nachweist.
4. Lieferung und Abnahme
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart wurden, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
​
2. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferant eingetretene Betriebsstörungen, z.B. durch Exportstop, Auslieferstop an Wiederverkäufer, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, für den Fall, das der Import des bestellten Fahrzeuges aufgrund nicht zu vertretene Umstände durch den Verkäufer nicht durchgeführt werden kann, insbesondere bei Nichtlieferung durch den Vorlieferanten, vom vorliegenden Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer kann in keiner Weise Schadensersatz vom Verkäufer beanspruchen.
​
3. Bei überschreiten des verbindlichen Liefertermins hat der Käufer das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
​
4. Bei Überschreitung des verbindlichen Lieferte
rmins von mehr als vier Wochen muß der Käufer dem Verkäufer eine Nachfrist von weiteren maximal vier Wochen zugestehen.
​
5. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, den Kaufgegenstand innerhalb dieser Frist abzunehmen.
​
6. Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen, z.B. Herstellerprospekten, über Lieferumfang, Leistung, Maße, Betriebsstoffverbrauch usw. des Kaufgegenstandes sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften. Dies ist bedingt durch übliche werkseitige Änderungen während der laufenden Produktion und die übliche Serienstreuung. EU - Fahrzeuge können von der deutschen Serienausstattung abweichen. Dies gilt selbstverständlich nicht für die schriftlich vereinbarten Ausstattungsmerkmale. Inspektionen oder sonstige Arbeiten die der Käufer nach Übernahme des Fahrzeuges auf eigene Veranlassung durchführen lässt, werden ausdrücklich nicht vom Verkäufer erstattet.
​
7. Eine etwaige Probefahrt ist in den Grenzen üblicher Probefahrten bis höchstens 20 km zu halten.
​
8. Der Transport des gekauften Fahrzeuges zu unserer Betriebsstätte oder zu der vom Käufer angegebenen Lieferadresse erfolgt mit einem für den Fahrzeugtransport geeigneten Fahrzeug. Der Verkäufer haftet bei allen Transportmöglichkeiten für eventuell entstehende Transportschäden.
​
9. Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von acht Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von vier tagen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die vertraglichen Leistungen abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist. Das gleiche gilt, wenn der Käufer unberechtigt die Vertragserfüllung verweigert.
5. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalt steht das recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.
6. Haftung
Der Verkäufer haftet für Schäden (gleich aus welchem Rechtsgrund) nur, wenn er ,seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Vollkaufleuten einschließlich Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seien Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
8. Schlussklausel
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.